Geerbte Immobilie verkaufen: Was Erben in Cuxhaven wissen müssen
Erbengemeinschaft, Grundbuch, Erbschaftsteuer und Spekulationsfrist: Der Verkauf einer geerbten Immobilie wirft viele Fragen auf. Wir bringen Ordnung ins Thema.
von Thomas Stange

Eine Immobilie zu erben ist emotional und organisatorisch herausfordernd – besonders, wenn mehrere Erben beteiligt sind. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Schritte und Fallstricke auf dem Weg zum Verkauf.
Schritt 1: Erbnachweis und Grundbuch
Bevor verkauft werden kann, muss das Erbe nachgewiesen und das Grundbuch berichtigt werden. Als Nachweis dienen ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall in der Regel gebührenfrei.
Schritt 2: Die Erbengemeinschaft
Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft. Wichtige Entscheidungen – insbesondere der Verkauf – erfordern grundsätzlich Einstimmigkeit. Das kann zu Spannungen führen.
Schritt 3: Erbschaftsteuer und Freibeträge
Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und Wert ab. Die persönlichen Freibeträge betragen u. a. 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind und 200.000 € für Enkel. Ein selbst genutztes Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden.
Da die steuerliche Behandlung im Einzelfall komplex ist, sollten Sie hier unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen.
Schritt 4: Spekulationssteuer beim Verkauf
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie wird die Haltefrist des Erblassers fortgeführt. Liegt der ursprüngliche Kauf weniger als zehn Jahre zurück und wurde die Immobilie nicht selbst genutzt, kann Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen (§ 23 EStG). War die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt, entfällt sie.
Schritt 5: Verkaufen oder behalten?
- Verkaufen: schafft klare Verhältnisse, besonders in Erbengemeinschaften; der Erlös lässt sich teilen.
- Vermieten: laufende Einnahmen, aber Verwaltungsaufwand und Bindung – mehr dazu im Vermieten-Ratgeber.
- Selbst nutzen: emotional oft naheliegend, sollte aber wirtschaftlich geprüft werden.
Wir begleiten Erbengemeinschaften im gesamten Landkreis Cuxhaven diskret und neutral – von der Bewertung bis zum Notartermin. Sprechen Sie uns vertraulich an.
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