Maklerprovision in Niedersachsen: Wer zahlt was seit 2020?
Seit Dezember 2020 gelten bundesweite Regeln zur Teilung der Maklerprovision. Wir erklären, was das für Käufer und Verkäufer in der Region Cuxhaven bedeutet.
von Thomas Stange

Die Maklerprovision sorgt oft für Unsicherheit. Seit der Gesetzesreform von Dezember 2020 ist klar geregelt, wie die Courtage beim Verkauf von Wohnimmobilien an Privatpersonen aufgeteilt wird. Ein Überblick ohne Paragrafendeutsch.
Die Reform von 2020 in Kürze
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt: Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher darf der Käufer höchstens den Provisionsanteil tragen, den auch der Verkäufer zahlt (§§ 656c, 656d BGB). Beauftragt also der Verkäufer den Makler, wird die Provision in der Regel hälftig geteilt.
Wie hoch ist die Provision?
Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern Verhandlungssache. In Niedersachsen ist beim Verkauf eine Gesamtcourtage in der Größenordnung von rund 7 % inklusive Mehrwertsteuer üblich, die geteilt wird – also etwa 3,57 % für Käufer und Verkäufer. Maßgeblich ist immer die individuelle Vereinbarung.
Wofür Sie die Provision bezahlen
- Fundierte Wertermittlung und Preisstrategie
- Professionelle Aufbereitung: Fotos, Exposé, Energieausweis-Organisation
- Vermarktung über die reichweitenstärksten Kanäle
- Bonitäts- und Interessentenprüfung
- Organisation und Begleitung der Besichtigungen
- Verhandlungsführung und Begleitung bis zum Notar
Provision bei Vermietung: das Bestellerprinzip
Bei der Vermietung gilt bereits seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn – in der Praxis fast immer der Vermieter. Mieter zahlen also in aller Regel keine Provision. Mehr zum Thema im Beitrag Immobilie vermieten.
Wann wird die Provision fällig?
Die Courtage entsteht erst mit dem erfolgreichen Abschluss – also der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Kommt kein Vertrag zustande, fällt keine Provision an. Das ist der Kern unseres Verständnisses: Wir verdienen erst, wenn Sie erfolgreich verkauft haben.
Häufige Fragen
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Wir beraten Sie gern persönlich und unverbindlich – im gesamten Landkreis Cuxhaven.


